Ratgeber

Zahlt die Pflegekasse den Seniorenumzug?

Auf einen Blick

Ja. Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Umzug in eine barrierefreie, ebenerdige oder pflegegerechte Wohnung kann eine solche Maßnahme sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € erhöhen.

PflegegradZuschuss der PflegekasseRechtsgrundlageVoraussetzung
Pflegegrad 1bis 4.180 €§ 40 SGB XIAnerkannter Pflegegrad · Antrag & Bewilligung vor dem Umzug
Pflegegrad 2bis 4.180 €
Pflegegrad 3bis 4.180 €
Pflegegrad 4bis 4.180 €
Pflegegrad 5bis 4.180 €
Mehrere Anspruchsberechtigte im Haushaltbis 16.720 €Gemeinsame Maßnahme (bis zu 4 Personen × 4.180 €)

Stand: 2026. Die Zuschusshöhe ist für alle Pflegegrade gleich. Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Angaben ohne Gewähr.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
  • oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
  • Antrag und Bewilligung vor dem Umzug

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Der häufigste und teuerste Fehler ist, zuerst umzuziehen und danach den Antrag zu stellen. Ein bereits durchgeführter Umzug wird in der Regel nicht nachträglich bezuschusst. Deshalb unterstützen wir Sie früh bei der Antragstellung: Wir formulieren die pflegefachliche Begründung und erstellen einen Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI. Den Antrag stellt die versicherte oder bevollmächtigte Person; über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.

Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil in Vorleistung

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Auf Wunsch rechnen wir nach der Bewilligung per Abtretung im bewilligten Rahmen direkt mit der Pflegekasse ab, soweit diese zustimmt. Ein Eigenanteil entsteht nur, soweit die Umzugskosten den bewilligten Zuschuss übersteigen. Was darüber hinausgeht, nennen wir Ihnen vorab transparent als Festpreis – ohne versteckte Kosten.

Wir sind für Sie da: Beratung, bei Pflegegrad Unterstützung bei der Antragstellung und der komplette Umzug – kostenlose Erstberatung.

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