Ratgeber
Zahlt die Pflegekasse den Seniorenumzug?
Ja. Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Umzug in eine barrierefreie, ebenerdige oder pflegegerechte Wohnung kann eine solche Maßnahme sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € erhöhen.
| Pflegegrad | Zuschuss der Pflegekasse | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | bis 4.180 € | § 40 SGB XI | Anerkannter Pflegegrad · Antrag & Bewilligung vor dem Umzug |
| Pflegegrad 2 | bis 4.180 € | ||
| Pflegegrad 3 | bis 4.180 € | ||
| Pflegegrad 4 | bis 4.180 € | ||
| Pflegegrad 5 | bis 4.180 € | ||
| Mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt | bis 16.720 € | Gemeinsame Maßnahme (bis zu 4 Personen × 4.180 €) | |
Stand: 2026. Die Zuschusshöhe ist für alle Pflegegrade gleich. Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Angaben ohne Gewähr.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
- oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
- Antrag und Bewilligung vor dem Umzug
Die richtige Reihenfolge entscheidet
Der häufigste und teuerste Fehler ist, zuerst umzuziehen und danach den Antrag zu stellen. Ein bereits durchgeführter Umzug wird in der Regel nicht nachträglich bezuschusst. Deshalb unterstützen wir Sie früh bei der Antragstellung: Wir formulieren die pflegefachliche Begründung und erstellen einen Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI. Den Antrag stellt die versicherte oder bevollmächtigte Person; über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.
Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil in Vorleistung
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Auf Wunsch rechnen wir nach der Bewilligung per Abtretung im bewilligten Rahmen direkt mit der Pflegekasse ab, soweit diese zustimmt. Ein Eigenanteil entsteht nur, soweit die Umzugskosten den bewilligten Zuschuss übersteigen. Was darüber hinausgeht, nennen wir Ihnen vorab transparent als Festpreis – ohne versteckte Kosten.
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