Ratgeber

Umzug mit Pflegegrad

Auf einen Blick

Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse für einen pflegegerechten Umzug einen Zuschuss von bis zu 4.180 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Pflegegrad ist die zentrale Voraussetzung – die Zuschusshöhe ist für alle Pflegegrade gleich.

Der Pflegegrad ist der Schlüssel

Schon ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ob Pflegegrad 1 oder 5: Die maximale Fördersumme von 4.180 € je Maßnahme ist identisch. Entscheidend ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.

Behutsam umziehen mit geschultem Team

Ein Umzug mit Pflegegrad ist mehr als Kartons tragen. Unser Team ist im Umgang mit Pflegebetten, Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln geschult und arbeitet ruhig und rücksichtsvoll. Auf Wunsch stimmen wir uns eng mit Angehörigen und dem Pflegedienst ab, damit der Umzugstag für alle so entspannt wie möglich bleibt.

Wir unterstützen bei der Antragstellung

Wir prüfen Ihren Anspruch, formulieren die pflegefachliche Begründung und bereiten den Antrag vollständig vor – immer vor dem Umzug. Gestellt wird er von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person; über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse. Nach der Bewilligung ziehen wir Sie um und rechnen im bewilligten Rahmen ab.

Wir sind für Sie da: Beratung, bei Pflegegrad Unterstützung bei der Antragstellung und der komplette Umzug – kostenlose Erstberatung.

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